Wie war nun die Situation auf dem Gute Depenau?
Für diesen Bereich geben folgende Unterlagen Auskunft:
Akten des Adeligen Landgerichts (LAS Abteilung 15),
Akten der Regierungskanzlei in Glückstadt (LAS Abteilung 11)
Akten der Deutschen Kanzlei in Kopenhagen (LAS Abteilung 65.1 und 65.2)
Akten des Gutarchivs Depenau (LAS Abteilung 415)
wobei die Akten Depenaus nicht so ergiebig sind, übergeordnete Instanzen geben nur Auskunft, wenn betroffene Gutsuntertanen sich an diese wandten und schriftliche Eingaben verfassten oder verfassen ließen.
Es lassen sich Unruhen in folgenden Jahren auf Depenau belegen:
1706/1707, 1709, 1711, 1730, 1737, 1740, 1744, 1766, 1794 und 1798. Es ging um Hufenlegung, zu erbringende Dienste, Landwegnahme, Arbeitsverweigerung, Hoftage und Konservation.
Schon die Anzahl der aufgeführten Widerständigkeiten lässt erahnen, von welcher Art das Verhältnis zwischen Gutsherrn und Untergebenen war. Es stellt sich auch die Frage, wie viele Auseinandersetzungen mit welchen Folgen nicht aktenkundig wurden? Welche Vorfälle konnte der Gutsherr verdeckt für Außenstehende nach eigenen Vorstellungen und als Gerichtsherr regeln?
Was muss auf Depenau alles vorgefallen sein, dass von Brockdorf 1707 in einer Beschwerde an den König 77 entlaufene Leibeigene benennt, dies jedoch ohne Angabe eines Zeitraumes?
Wie schon weiter oben dargelegt, stiegen die Preise landwirtschaftlicher Güter stark an. Ziel der Gutsbesitzer war es nun, mehr Geld durch Getreide, Milchwirtschaft und Vieh zu erzielen. So schloss 1706 der Holländer auf dem Gute Depenau einen Pachtvertrag ab über die Holländerei mit 150 Kühen für insgesamt 3000 Reichsthaler pro Jahr.(12)
Weiterhin veranlasste das den Gutsbesitzer von Brockdorf dazu, seine Ländereien auf Kosten des Bauernlandes zu vergrößern. Um 1700 legte er das Hufendorf Horst nieder, um dort einen Meierhof zu schaffen. Die so erfolgte Vergrößerung des Hoflandes war gleichzeitig eine Verringerung des Bauernlandes und der Hufneranzahl. Die geringere Anzahl der Hufner musste also mehr Hofland bewirtschaften. Die erforderliche Umsiedelung der betroffenen Hufner in die Dörfer Wankendorf und Stolpe brachte noch einmal Unruhe, da es für die dort lebenden Untertanen eine erneute Landabnahme bedeutete, denn die umgesiedelten mussten ja auch eine Lebensgrundlage haben.
Wenn auch für Depenau keine Zahlen über die Hektarbelastung verfügbar sind, so kommt Steinborn 1982 (Göttsch, S. 170) zu dem Ergebnis, dass von 1700 bis 1766 der Betrag für die Gutshufen, als Beispiel sei das Gut Mönchneversdorf genannt, von 4,44 auf 5,37 Reichsthaler stieg. In den Ämtern Bordesholm und Neumünster fielen die Beträge im selben Zeitraum einer Amtshufe von 2,79 und 3,16 auf 1,06 und 2,08 Reichsthaler. Wieder einmal ist ersichtlich, dass die Gutsbewohner unter besonders hohen Belastungen litten.
Anscheinend wurde auf Depenau die Lage der Untertanen unerträglich, denn sie kamen 1706 auf freiem Felde zusammen und schworen einander, jeder für den anderen einzustehen. Sie wollten das bis zu dem Zeitpunkt abgenommene Land wiederhaben und die Dienste nicht mehr erbringen. Der Schulmeister verfasste eine Schrift im Sinne der Gutsbewohner und ließ diese dem Gutsherrn überbringen. Daraufhin zitierte der Gutsherr die Bauernvögte nach Depenau, um das Problem mit diesen zu besprechen. Diese lehnten ab, es zogen 60 bis 70 Untertanen, Wirte, Knechte und Jungen, mit Stöcken und Beilen bewaffnet zum Gutshof und verlangten, dass der Gutsherr zu ihnen herauskäme. Dazu war er wiederum nicht bereit, die Gruppe zog sich zurück, verzehrte einige Fässer Bier in Stolpe und vernachlässigte danach den Hofdienst, was der Gutsherr als Rebellion auslegte.
Einen anderen Weg beschritten die Leibeigenen 1707, als sie versuchten, mit dem Gutsherren einen Vertrag über die zu erbringenden Dienste abzuschließen. V. Brockdorf ließ die Leibeigenen alle auf dem Gutshof versammeln und teilte ihnen mit, sie hätten alles zu machen, was er anordnete. Andernfalls würde er sie mit Militärgewalt dazu zwingen. Abermals gaben die Betroffenen zum Ausdruck, dass sie unter zwei Bedingungen einwilligen würden, sie forderten das abgenommene Land zurück und eine Verminderung der Hofdienste. Es gab keine Einigung, der anschließende Versuch der Bauernvögte als Verhandlungspartner scheiterte mit dem Ausspruch des Gutsherrn "Schert ju weg".
Der Konflikt zwischen beiden Teilen schwoll weiter an, bis 1707 der Gutsbesitzer Joachim von Brockdorf zusammen mit zehn Untergebenen zu seinen Untertanen ritt, die sich versammelt hatten. Dabei erschoss er einen und verletzte mehrere von ihnen.
Eine andere Reaktion des Gutsbesitzers zur Durchsetzung seiner Interessen war, dass er jederzeit Zugriff auf das Land der Bauern hatte. Er ließ das von ihm beanspruchte aber von den Bauern für sich bewirtschaftete Grasland mit dem Ertrag umpflügen und besäen. Wieder einmal zeigte und spielte der Herr seine Macht aus. Die Vernichtung der Ernte bedrohte die bäuerliche Existenz.
Ein vom Landesherrn eingesetzter Sachwalter namens Petrejus bekam den Auftrag, nach dem Tode eines Gutsuntertanen die Zustände auf Depenau zu untersuchen. In seinem Bericht vom 23.März 1707 berichtet er9:
Mit Antritt des neuen Gutsherrn Joachim von Brockdorf verbot dieser das eigenmächtige Betreiben von Handel. Er führte sich als Despot auf. Im Hufendorf Horst legte er fünf Hufen, die verjagten Hufner wurden Insten in den anderen beiden Dörfern. Weiterhin beansprucht der Gutsherr neun aufgeführte Stücke Hufenlandes in Wankendorf und Stolpe. Besonders die letzten Vorgänge haben die feindliche Stimmung gegenüber v. Brockdorf aufkommen lassen. Die nun noch verbliebenen Weiden und Koppeln reichten nicht mehr zur Viehhaltung aus. Auch wurde der Hofdienst verschärft, jeder Hufner hatte einen Knecht mehr zu Hofe zu entsenden. Die vereinbarten Hofdiensttage erhöhte der Gutsherr einfach, wie auch die Anzahl der mitzubringenden Pferde, die er von vier auf acht verdoppelte. Altenteiler mussten abends und nachts die Hufen bestellen. Die Ernte auf den einzelnen Hufen reichte nicht mehr aus, das eigene Vieh und die größere Anzahl von Pferden durch den Winter zu bringen. Die Anzahl der Kühe ging so zurück, dass die Knechte nicht einmal mit Butter versorgt wurden. Verstorbenes Vieh wurde nicht seitens des Gutsherrn ersetzt, im Gegenteil, er nahm nach eigenen Verlusten seinen Untergebenen noch Vieh weg. Die Auflistung Petrejus geht weiter mit Gewalt an einzelnen. Ihnen wurde Land genommen, gegeben zur Entfernung vorhandener Stubben, dann wiederum erfolgt die Wegnahme zum eigenen Gebrauch. Mit Gewalt wurden Hans und Detlef Löhndorff gezwungen, je eine verwüstete Hufe zu übernehmen. Da beide nun auf ihren Hufen Fortschritte machten, verlangte der Gutsherr auch noch 50 Reichsthaler. Dies veranlasste beide Pächter zu fliehen. Asmus Lütjohann wurde bei den Auseinandersetzungen verletzt und musste ärztlich behandelt werden. Daraufhin verwies ihn Brockdorf der Hufe mit Frau und fünf Kindern. Weitere Vorfälle und die bisher geschilderten veranlasste der Gutsherr nach eigenen Vorstellungen und ohne Gerichtsverhandlungen. Es folgten Beleidigungen in Form von Beschimpfungen als Teufel oder Hexen. Ernannte Vögte, auch sie waren Leibeigenen, schikanierten junge Leute mit unnützer Arbeit bei schlimmen Witterungsverhältnissen. Altenteiler wurden herumgestoßen und mussten betteln. Hufner der beiden Dörfer versuchten zu vermitteln. 1706 kamen alle auf dem Hof zusammen, um Minderung des Hofdienstes zu erwirken. Die Auseinandersetzungen wurden härter. Eines Tages ritt der Gutsbesitzer mit Untergebenen und bewaffnet auf die "revoltierende" Gruppe zu, verletzte mit Hilfe von Pistolenschüssen die Hauswirte Hans Löhndorf, Hinrich Horst und Hinrich Lille. Auf Geheiß des Gutsherrn wurden alle auf den Gutshof in das Gefängnis getrieben, wobei sie noch teilweise mit Degen und Forken weiter verletzt wurden. Bei weiteren Auseinandersetzungen wurde der Knecht Claus Löhndorf durch einen Kopfschuss seitens des Gutsherrn getötet. Verletzte und unverletzte Bauern wurden unter schlimmsten Bedingungen und ohne Versorgung der Wunden im Gefängnis gehalten.
Beim Anrücken der königlichen Miliz flüchtete von Brockdorf mit einigen seiner Anhänger.
Von der Aufforderung des Haderslebener Landtages an die Gutsbesitzer, sich christlich und rechtsmäßig zu verhalten, hatte sich Joachim von Brockdorf weit entfernt. So muss auch der Sachwalter Petrejus gedacht haben, denn aus seinem Bericht klingt eindeutig die Parteilichkeit für die Untertanen heraus.
Das aufgezeigte Verhalten der Unterdrückten kann als kollektiver Widerstand gedeutet werden, was allemal die anfangs geschilderten negativen Beschreibungen widerspricht. Es kam aber nur zu Widerständigkeiten einzelner Gruppen, wie die der Hufner. Sie wollten ihre überlieferten Besitzansprüche an Land und der zu leistenden Dienste wahren, während es der Gruppe der Knechte um die Vermeidung körperlicher Züchtigungen ging.
Weiterhin kam es bei Betroffenen zu Dienstverweigerungen und Minderung von Fuhrdiensten in der Form, dass kleinere Wagen und weniger Pferde eingesetzt wurden.
Auch stieg die Bereitschaft bei den Leibeigenen, sich mit Hilfe von Klagen zu wehren, was allerdings besonders schwer war. Klageerhebung bei dem unmittelbaren Gutsherrn als Gerichtsherr schied wegen Parteilichkeit aus. Es blieb nur der Weg, die Klage direkt beim Landesherrn vorzubringen. Die erforderlichen Klageschriften bedurften der Fähigkeit des Schreibens, welche bei den betroffenen Bauern nicht gegeben war. Sie mussten also außenstehende als Schreiber gewinnen, was wiederum Vertrauen voraussetzte. Der angesprochene Pastor versuchte zu vermitteln, konnte aber im Gespräch mit Petrejus nur oberflächlich und unengagiert Stellung zu den Vorfällen beziehen. Das zuerst vorhanden Vertrauen ging verloren, als der Pastor in einer Predigt Drohungen des Gutsherrn wiedergab.
Aus diesen Gründen erklärte sich der Küster bereit, den betroffenen seine Schreibfähigkeiten zur Verfügung zu stellen. Hilfestellung schienen ein Lehrer und ein Holzhändler nach Vorlage zweier schon vom Küster verfasster Klageschriften zu geben, jedoch erfolgten Hinweise auf die Ausweglosigkeit ihres Unterfangens und auf das fehlende Armenrecht mit kostenlosem Anwalt und erlassenen Gerichtskosten. Sollte es nun zu einer abgefassten Klageschrift kommen, kostete deren Übermittlung große Investitionen, denn der Übermittler musste für seine entstehenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise, Passierschein und Kontakte zur zuständigen Kanzlei und sein Risiko (als Leibeigener durfte er das Gut nicht verlassen) entlohnt werden.
Die gutsherrschaftliche Überlegenheit war eindeutig erkennbar an der Argumentation mit Hilfe der gültigen Rechtspositionen, die ihnen nun einmal Vorteile verschaffte, der Schriftform, in der sich Untertanen nicht auskannten, und harter Strafmechanismen zum Nachteil der Leibeigenen. Auch stießen bei den Konfrontationen vor Gericht zwei Welten aufeinander, denn Bauern bedienten sich der niederdeutschen Sprache mit einem kleinen Erfahrungshorizont, während der Vertreter der Gutsherren vor Gericht das Hochdeutsche und die Schrift mit vielen Erfahrungen aus anderen Prozessen in Hinblick auf die Argumentation beherrschte.
Das Interesse der Gutsbesitzer war darauf gerichtet, die vorhandenen Gutswirtschaften zu erhalten. Das war nur möglich mit dem Einsatz der vorhandenen und leicht zu befehlenden Bauern, Knechten, Insten und den bäuerlichen Geräten Auch mussten die aus der zunehmenden Konfrontation resultierenden Konflikte begrenzt werden.
Um 1740 fanden Prozesse vor dem Adeligen Landgericht um die Rechtmäßigkeit der Leibeigenschaft statt; auch hier setzten adelige Gutsbesitzer alles daran, als Mitglied des Gerichtes an der Institution Leibeigenschaft festzuhalten. Der Erfolg stellte sich ein.
Hier ist nun aufgrund der Vorgehensweisen der Leibeigenen zu entscheiden, ob die anfangs geschilderten negativ behafteten Eigenschaften wie mutlos, schlaff, träge, trunkfällig, unzuverlässig, diebisch, tückisch, von gemeiner Denkungsart, boshaft, verstockt und faul auf die weiteren 20.000 leibeigene Familien (mindestens 100.000 Personen) nebst den vielen schon vorher aus der Leibeigenschaft entlassenen, die das Schollenband mit offizieller Aufhebung der Leibeigenschaft in Schleswig-Holstein am 1. Januar 1805 ablegten, zutreffen.
Aus allen Schilderungen wird deutlich, dass die Untertanen erkannten und spürten, dass sie als Leibeigene bei Änderungsversuchen ihrer Lebensumstände gegen die Interessen der Obrigkeit verstießen. Einzelne Gruppen solidarisierten sich zur Durchsetzung ihrer Interessen. Kollektiver Widerstand wäre ohne Organisation und Kommunikation nicht möglich. Sie konnten sehr wohl dem Sachwalter Petrejus die Ursachen für ihren wirtschaftlichen Verfall nennen.
Sie erkannten sehr schnell gesellschaftliche Zusammenhänge am Beispiel des Pastors zu Bornhöved, der ihnen unglaubwürdig erschien.
Der tägliche Wirtschaftsablauf auf dem Gut konnte durch das Verhalten wie Verweigerung, Verspätung, zu kleine Fuhrwerke, zu wenige Pferde, Zerstörung von Arbeitsgeräten behindert werden.
Sie verstanden es, die Gruppenbildung mittels Gewalt oder Angriffe auf die Ehre voranzutreiben mit dem Ergebnis der Stärkung des Selbstbewusstseins und der zunehmende Stärke nach innen und nach außen.
Die Leibeigenen erkannten zunehmend die Chancen, gerichtlich gegen den Gutsherrn vorzugehen, es gab einen Rechtsweg auch für sie, zum anderen erkannten sie, dass Gerichte nicht mehr einseitig Recht sprachen. Die erforderlichen Vorgehensweisen zur Klageführung beherrschten sie aufgrund von gesuchter Hilfestellung, wie oben schon aufgeführt.
So waren unsere leibeigenen Vorfahren, sie waren lebenstüchtig und nicht mutlos, schlaff, träge, trunkfällig, unzuverlässig, diebisch, tückisch, von gemeiner Denkungsart, boshaft, verstockt und faul.
Das Schicksal hatte ihnen übel mitgespielt von Beginn der Leibeigenschaft bis 1805. Aber es gab auch andere Wege - wenige Kilometer von einander entfernt und doch so unterschiedliche Entwicklungen - nördlich von Depenau auf den Ländereien des Klosters Preetz betonten die Bauern :"Unterm Krummstab ist gut wohnen." (4, S. 79) Sie waren Erbpächter, fühlten sich als Eigentümer und freie Leute im Gegensatz zu den Leibeigenen in den Güterdistrikten, auch wenn sie erst im 19. Jahrhundert förmlich das Land als Eigentum übernahmen.
Literatur:
1. Hansen, Georg Die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Umgestaltung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, St. Petersburg 1861
2. Göttsch, Silke "Alle für einen Mann...." Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert, Karl Wachholtz Verlag Neumünster 1991
3. Degn, Christian Schleswig-Holstein, eine Landesgeschichte, historischer Atlas, Karl Wachholtz Verlag 1995
4. Topographischer Atlas Schleswig-Holstein, hrsg. Landesvermessungsamt Schleswig-Holstein, Karl Wachholtz Verlag Neumünster 1966
5. Brandt, Otto, Geschichte Schleswig-Holsteins, ein Grundriss, Verlag Walter G. Mühlau, Kiel 1935
6. Kramer, K. und Wilkens, U., Volksleben in einem holsteinischen Gutsbezirk, eine Untersuchung aufgrund archivalischer Quellen, Karl Wachholtz Verlag Neumünster 1979
7. Nipperdey, Thomas, Deutsche Geschichte 1800-1866, Bürgerwelt und starker Staat, Verlag C.H. Beck1998
8. Kuczinski, Jürgen, Geschichte des Alltages des deutschen Volkes. Studien 1: 1600-1650, Köln 1980
9. LAS Abt.7 Nr 6228, Depenau 23. Mai 1707
10. Abel, Wilhelm; Agrarkrisen und Agrarkonjunktur, Hamburg und Berlin 1966
11. Sigrid und Wolfgang Jacobeit, Illustrierte Alltagsgeschichte des deutschen Volkes,
Bd. 1 1550 - 1810,
Bd. 2 1810 - 1900, Köln 1988
12. Göttsch, Silke, "Alle für einen Mann...", Leibeigene und Widerständigkeit in Schleswig-Holstein im 18. Jahrhundert, Karl Wachholtz Verlag Neumünster 1991, S 47 als Fußnote 42:
"Der Holländer des benachbarten Gutes Depenau hatte mit Brockdorf einen Pachtvertrag über die Holländerei am 10. März 1706 abgeschlossen, er mußte pro Kuh 20 Reichsthaler pro Jahr bezahlen, was bei 150 Kühen immerhin die Summe von 3000 Reichsthaler ergab, LAS Abt. 7 Nr 6228, Geerts, Depenau 27.August 1709