Bericht über eine Untersuchung des Obersachwalters Petrejus zu den Vorfällen im Gute Depenau am 23.März 1707, ihren Ursachen, Weiterungen und Konsequenzen.

Durchlauchtigste Erbprinzessin und Herzogin
Hochwürdigster Durchlauchtigster Bischoff
Gnädigste Frau und Herr

Als Eure Königl.Hoheit und Hochfürstlichste Durchlaucht mir gnädigst anbefohlen, ein förmliches Factum von der auf Depenau jüngsthin zwischen dem Herrn Obrister und seinen Unterthanen passierten Aktion in die Feder zu fassen und an Dero hochbetrauten Geheimsten Ratspräsidenten des Herrn von Wedderkopp Ex... nach Hamburg zu übersenden, so hätte mich auf meine vorhin deswegen abgestattete aller- und untertänigster Relation beziehen können; als worin die meisten Umstände, wie alles sich angefangen, wie einer getötet, viele blessiert, drei davon auf dem Platz wegen ihrer härteren Blessuren liegen blieben, zweie echapirt, fünf mitgenommen und nebst allen Hauswirten des Gutes in harte Gefängnisse gelegt, der Wahrheit und dem Befinden gemäß entworfen sei.
Allein, da ich vermute, aß Eure Königl.Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht gnädigst wissen wollen, wie die Untertanen von dem Herrn Obrister regiert, was für gegründete Klagen sie gegen ihn und er wider sie habe, so solche Verbitterung zwischen Obrigkeit und Untertanen anrichten können, daß es zum Überzug, zum Gefecht und Blutvergießen endlich ausgeschlagen :
So habe meine untertänigste Schuldigkeit zu sein erachtet, aus denen aufgenommenen summarischen Depositionen alles von Anfang bis zum Ende zu deduzieren [abzuwandeln], worüber die Schrift etwas weitläufiger als vermutet erwachsen. Dannenhero untertänigst anzuzeigen nötig erachte, wie in den ersten 14 Seiten des Facti bloß die Begegnisse, welche der Untertanen Geduld zur Desperation gebracht und was von den Untertanen hinwider unternommen, so der Herr Obrister zu solcher Klage mag animiert haben, verfasset sei : welches eigentlich dem geschehenen Totschlag, wovon hier die vornehmste Frage wohl ist, nichts zu geben noch zu nehmen scheuet. Worauf erst Seite 5 et Sepp (?) folge eine umständliche Beschreibung, wie die unglückliche Aktion am 23. März sich angefangen, verweitet und endlich beschlossen sei. Damit Eure Königl. Hoheit und Hochfürstliche Durchlaucht sofort gnädigst urteilen möge, wie weit es etwa nachzulesen. Sonsten habe mich in der Relation von dem am 23. März passierten bloßerdings der, so abseiten des Herrn Obrister damals mit gewesen, oder sonsten von ungefähr dazugekommen getane Aussage bedient, weilen dem Vermute nach dieselbe nicht mehr für die Untertanen als den Herrn Obrister passioniert sein können. Aus deren Aussagen der Herr Obrister bei der eines vorsätzlichen unnötigen Totschlages an einem unschuldigen Menschen begangen wird conviciret sein. Vornächst Euer Königl.Hoheit und Hochfürstlicher Durchlaucht zu Hochfürstlicher Gnade und Hulde mich empfehle

Euer Königl.Hoheit
und
Hochfürslicher Durchlaucht
untertänigster ... ... Petrejus

Factum

§1 Es sind die Depenauer Untertanen hiervor in gutem Stande gewesen, indem von der Herrschaft ihnen nicht nur allerlei Freiheit, Handel und Wandel, und was sie dadurch etwa erworben, gegönnet und erlassen worden, sondern sie auch große Weiden und genugsame Ländereien bei ihren Hufen, hergegen leidliche Hofdienste zu verrichten gehabt. Dannenhero ist es ihnen so viel härter vorgekommen, wie der jetzige Besitzer Tit: Herr Jochim Brockdorff Obrister vor einigen Jahren angefangen, sie aus solchem Wohlstand herauszusetzen, über ihre Habseligkeiten, über ihre Person, über ihre Wohlfahrt mehr als despotisch mit aller Strenge zu disponieren, dabei ihre bißchen gehabte Ländereien, wofür sie ihre Hofdienste und gewöhnliche praestanda praestiren, ihnen nachgrade zu entziehen, die ... und Hofdienste ihnen zu verschweren.

§2 Es hat das Gut Depenau sonsten drei Dörfer gehabt, so alle zu Bornhöft eingepfarret, da doch der Hof nach Preetz gehört, namentlich Wankendorf, Stolpe und Horst. Das letzte, worin fünf volle Hufener gewesen, hat der Herr Obrister niedergelegt, die Hauswirthe haben mehrenteils Insten werden müssen, denen Plätze zu neuen Wohnungen und Ländereien in Wankendorf und Stolpe gegeben worden, welche diese nicht nur verlieren, sondern noch dazu der niedergelegten Hauswirte Arbeit übernehmen müsen.

§3 Überdem hat der Herr Obrister denen Untertanen zu Stolpe verschiedene Wischen und Weiden abgenommen, als 1) die Drummelwischen [am Drömling], welche von 12 L... , und darinnen ein jeder Hauswirt eines gehabt. 2) einige Stücke Wischen, so von den Köthenern eingetan, deren Land, so sie vorhin gehabt, er zu sein Hoffeld gezogen. 3) eine Koppel aus der gemeinen Weide, so er verhäuert. 4) eine Wische, so er dem Müller zu gewisser Pension eingetan und 5) eine Koppel, so der Fischer besitzet, wogegen er dasjenige Land, so diese Leute vorhin gehabt, zum Hoffelde geleget, und von dem, was denen Untertanen genommen, jährlich Heuer dazu genießet. 6) hat er ihnen gleichfalls abgenommen den halben Anteil der Stauung, so ein großes Stück Wischland, denen Stolpern zugehörend und von dem Hoffeld durch einen Graben ist abgesondert gewesen. 7) ist denen Wankendorfern ein Stück Landes, genannt "baven Ovendorf "genommen, welches zwei Häuersleute bewohnen, und von solcher Konsequenz ist, daß der erste 80 und der letzte 60 Rthlr.jährl.bezahlet. 8) so haben auch dieselbe auf der Wisch in Wolfbrook die Vor-und Nachweide gehabt, welche der Herr Obrister gleichfalls ihnen genommen, und nun mit seinem jüngern Vieh betreibet. Endlich 9) ist den Wankendorfern ihre Weide auf den Kuhlraden vor etwa 4 oder 5 Jahren entzogen, wofür der Herr Obrister 40 Rthlr Pension jährlich genießt. Die Wegnehmung der Stauung, so den Stolpern und der Kuhlraden, so den Wankendorfern zugehöret, ist allem Anschein nach, und wie es auch die Untertanen nicht nur, sondern die Häuersleute, Voigte, und in specie ein alter Voigt auf dem Hofe und nunmehr Häuersmann, namens Hans Kummerfeld bezeuget, der rechte Grund und die Wurzel aller Uneinigkeit, widerwillens und feindschaftliche Regungen zwischen dem Herrn Obrister und den Untertanen, so von der Zeit an sich hat begonnen zu äußern, von Tage zu Tage angewachsen, und endlich zu dem jetzigen Unglück ausgeschlagen ist.

§4 Denn es haben die Untertanen nicht allein die Weide für ihr Vieh missen, sondern auch die Koppeln, so an andere verhäuret, ausroden, eingraben und zumachen müssen. Wiedrum das letzte Stück der Wankendorfer "auf dem Kuhlraden" genannt, voll Stemmeln [Stubben?] gewesen, und die Untertanen alle Jahr einen Schlag davon zu raden und in Stand bringen müssen; nicht weniger an der Stauung eine solche Arbeit mit Grabenziehung, als wenn es in der Marsch wäre, zu tun gezwungen worden, daß, wie die Landkündiger [Landkundigen?] sagen, es nimmer die große Arbeit werde belohnen können, so die jüngeren Leute daran tun müssen.

§5 Solcherwegen nun haben die Hofdienste nicht anderes, als von Tage zu Tage verschweret werden können, ein jeder Hauswirt hat ... müssen einen Knecht mehr zulegen, als er jemals vordem zu Hofe geführt. Statt daß er nur drei zu gewöhnlichen Hoftagen, in der Ernte vier und wenn extraordinär etwas vorgefallen, fünf Dienste gesandt, hat er in den letzten Jahren ordinär vier, in der Heuernte fünf, in der Pflugzeit und Kornernte sechs Dienste beständig halten, und wenn es befohlen worden, den siebenten, oftmals viermal in der Woche mitschicken müssen, welchen, wann die Hauswirte nicht halten können, haben sie selbst mit daran, und nach Hofe gehen müssen. Pferde haben sie vordem nur 4 zu den Hofdiensten und Fuhren jederzeit gehalten, aber nun, einige Jahr her, da das Dorf Horst niedergelegt , und das Hofland so viel vermehret worden, müssen sie 8 in Hofdienste senden und 4 zu ihrer [eigenen] Arbeit halten. Und jedennoch, weilen alles Volk zu Hofe den ganzen Tag gehet, und die Alten öfters selbst mit daran müssen, mehrenteils des Abends und am Sonntage ihre Arbeiten verrichten und bestellen.

§6 Hergegen ist durch Abnehmung so vieler Ländereien der Untertanen ihr Vermögen geschwächet, für ihre Pferde und Vieh haben sie des Sommers keine genügsame Weide und des Winters wenig oder kein Futter gehabt, daß Pferde und Vieh im Felde laufen, verderben und nicht unselten gar krepieren müssen. Es finden sich dieser Stunde verschiedene Hufner im Gute Depenau, welche nur 4, 3, ja nur 2 Kühe haben und sich beklagen, nicht so viel Butter machen zu können, als sie ihren Leuten, so zu Hofe gehen, mitgeben müssen. Fällt eine Kuh oder ein Pferd ihnen weg, so gibt der Herr Obrister ihnen keines wieder, sondern sie müssen sehen, wo sie eines herbeischaffen. Vielmehr, wann dem Herrn Obrister selbst seine Kühe wegfallen, so nimmt er, der Untertanen Bericht nach, von der Untertanen ihren, und ersetzet seinen erlittenen Abgang damit. Es möge nun einer was verbrochen haben, und des convinciret sein oder nicht, er möge sich auf seine Unschuld berufen wie er wolle, so trifft alle Untertanen die Wegnehmung der Kühe, der nur eine gute hat und sollte der Vorwand auch nur sein, die Untertanen haben ihm Kühe totgehext, darum er nehme sie wieder. Überdem hat der Herr Obrister nachgerade die Geldab... gesteigert, daß nun ein jeder Hauswirt , statt er vordem nicht mehr als 1 Rthlr. gegeben, 4 Rthlr.auch, statt jährlicher 5 Rthlr nunmehr 15 Rthlr Häuer bezahlen muß. Annebst auch andere kleine onera (?) ihnen auferlegt, welche nimmer ohne Uncommodität seien, öfters aber ihnen zu Schaden und Unkosten gereichen.

§7 Über dieses alles hat der Herr Obrister auch particuliere Hauswirte und Untertanen, von welchen er die Gedanken gehabt, daß sie noch was hätten, sehr gedrücket, und nicht nachgelassen, bis er sie nebst den anderen niederträchtig gemacht, Hanß Lütje Johann aus Stolpe hat er ein Stück Landes weggenommen, allen anderen aber ihr dabei liegendes behalten lassen, Hanß Tietjen hat er im vorigen Jahre eine Wiese von 7 Fuder Heu Aufwachs, desgleichen dem Clauß Tietjen ein Block [quer liegendes Ackerstück?], darin ein halbes Scheffel Korn eingesät werden können, weggenommen. Hanß Löhndorff auf Wankendorf seinem Vater hat der Herr Obrister statt einer abgenommenen Wiese ein Stück Landes, so er auraden sollte, wiedergegeben. Als er nun mit seinen Kindern unsäglich sauer Arbeit daran getan und es zu nutzbar Land gemacht, hat er es ihnen wieder abgenommen und dem Häuersmann auf dem Kuhlraden mit zugelegt (Duggen). Diesem seine Kinder Hanß und Detlef Löhndorff hat er mit Gewalt gezwungen, daß ein jeder eine verwüstete Hufe annehmen und davon recht tun solle. Wie er nun gemerket, daß diese, als welche noch was in Händen hatten, darauf fortkommen würden, hat er 50 Rthlr. an barem Gelde von einer jeden Hufe als Restanten gefordert und ihnen abpressen wollen, worüber sie so desperat geworden, daß sie ausgetreten [entwichen], und als er sie wieder bekommen, hat er bloß an barem Gelde, wider alle Zusage, ihnen 170 Rthlr.weggenommen. Aßmuß Lütje Johann aus Wankendorf, weil er durch Unglücksfall in die Hand der Ärzte geraten, hat er sofort mit seiner Frau von der Hufe geworfen, all das seinige ihm genommen, daß er für seine 5 Kinder Brot betteln müssen, die nun alle zu Hofe gehen. Jochim Dugge zu Horst hat er nicht allein ohne Entgelt seine ausgesäte Wintersaat genommen, sondern auch die Hände an den Hals schließen und in die Spanische Jungfer viele Tage legen lassen, bis er eine Hufe in Wankendorf, worauf der Wirt zurückgekommen [verarmt s.u.], anzunehmen sich erklären müssen. Ob er gleich erbötig gewesen, all sein Vieh und Beschlag dem verarmten Wankendorfer Hauswirt und sonst zu seiner Aufhaltung hin zu geben, wenn er nur sein Brot sonst verdienen und seine Frau zu dem Garten ihre Hofdienste verrichten möchte. Diesen hat bald hernach der Herr Obrister hart schließen und gefangen legen lassen wegen des, daß sein ... Kind, so er danach wieder gekriegt, ausgetreten [entwichen]. Und wie er sich aus dem Gefängnis losgemacht, freiwillig aber widerzukommen sich erboten, wenn er nur weiter nicht so grausam hantieret würde, weil er aus keiner anderen Ursache entflogen, so hat der Obrister ihn dessen zwar versichern lassen. Aber solchem zuwider, da er sich eingestellet, de novo [von neuem] schließen und ängstigen lassen, bis er bar 20 Rthlr. dem Herrn Obrister erleget, und noch 40 Rthlr ausgesaget, die auch nachgerade durch Pfändungen und sonsten von ihm gepreßt. Einen Untertanen Jochim Dugge, welcher auf dem Hofe Meißling (?) viele Jahre gedient, daselbst eine freie Person, welche von seiner Eigenschaft kein Wissen gehabt, geheiratet, 11 Jahre gewohnt, und Kinder gezeuget, hat der Herr Obrister auf öffentlicher Heerstraße, da er ihm ungefähr begegnet, ... , in Bande und Gefängnissen legen, und nicht eher erlassen wollen, bis die Frau mit allen Kindern sich ihm zu eigen mitgeben müssen. Über solche dergleichen Bestrafungen und harte Executiones an den Untertanen ist niemals von ihm ordentlich producirt, oder Ding und Recht gehalten, weniger ein Urteil gesprochen worden, sondern das hat alles so seinen Fortgang haben müssen.

§8 Hierzu ist dieses noch gekommen, daß auch außerdem der Herr Obrister die Leute durchgehend sehr hart und streng angelassen, sie für Düvels, Hexen und dergleichen gescholten und ohne Scheu beschuldiget, daß sie ihm seine Kühe, seine Schweine und ander Vieh umbrächten. Wie denn der Schinder einer Kuh den Kopf abhauen müssen, welcher auf einer langen Stange oben zum Giebel, --- -darin einfach zu dem Ende ausgeschlagen- des Kuhstalles gestrecket herausguckt und gleichsam nach den Dörfern der Untertanen hinsieht, welches die Untertanen so aufgenommen, daß es ihnen zum öffentlichen Schimpf und Spott geschehen, als welche die Hexen wären, so durch dieses Scheusal auf den Hof mit ihrer Hexerei mehr kommen zu können gehindert werden sollten, und daß alles zurück fallen müßte auf ihr eigen Vieh. Es wäre viel von solch abergläubischen Dingen, so vorgekommen, zu erzählen. Allein, wie es nichts zur Sache tut, also ist dieses gewiß, daß sich die Untertanen das letzte recht zu Gemüte gezogen und ihnen sehr geschmerzet, wenn sie nicht allein en particulier, sondern auch en universell sich für Düvels und Hexen sich haben schelten hören, ja, wie einem und anderem geschehen, unter solchem Vorwand gar strafen lassen müssen.

§9 So haben es auch in den beiden letzten Jahren absonderlich die Voigte mit den jungen Leuten sehr hart gemacht, indem sie auf der Stauung 6, und wo es gar schien, 4 Ruthen alle Tage mit noch einem Überschlag bei jeder Ruthe 2 Spade [Spaten] tief und 4 Fuß breit ausbringen müssen, obgleich dieses eine ganz unnützliche Arbeit, auch der Grund so schien, daß sie es meist mit der Axen ausraden müssen. Wenn nun diese Unmöglichkeit demonstriert, haben sie nichts als Drohungen und viel Rüffel fluchen zur Antwort bekommen: kein Schlacken (?), Regen, Kälte oder Jahreszeit hat dieser Arbeit Anstand machen müssen, so lange nur damit fortzukommen gewesen: Dabei haben sie zu Hause ihre Wirte-Arbeit [beim Bauern] auch mit getan; hingegen aber haben die Alten oder Wirte nicht dieselbe begegnen können, wie sie wohl gesollt. Ihren Lohn, welcher doch nur ... geld ist, haben sie von vielen Jahren hier stehen lassen müssen, das Eßbündel, das sie nach den Hofdiensten mitnehmen, ist so schlecht geworden, daß die jüngeren Leute die schwere Arbeit dabei auszustehen sich beklaget, und doch haben es die Alten, als obb... maßen alle niederträchtig gemacht, und weil von ihrem Stand abgekommen, nicht ändern können; daher im vorigen Jahr 6 Knechte auf einmal weggegangen.

§10 Wie nun solchergestalt sich die Untertanen in äußerste Not gebracht sehen, und an verschiedenen Hauswirten Exempel vor sich gehabt, daß sie bei ihrem Alter herunter gestoßen und betteln müssen, haben alle Hauswirte in Wankendorf und Stolpe, deren an der Zahl 23 seien, sich zusammengetan und sind alle resolviert geworden der aller- und gnädigster Herrschaft ihre pressures zu klagen und um Endigung anzuflehen, sind auch in solchem Vorsatz bis Kiel gekommen, woselbst sie einen Schulmeister geholt gehabt, daß er ihnen eine Supplique fertigen solle. Es ist aber ein Mann in ihr Quartier zu sie gekommen, hat sich mit ihnen in Gespräch eingelassen, ihnen vorgestellt, wie sie nicht allein nichts ausrichten, sondern auch Gefahr schwerer Ungnade zu erwarten, das Armenrecht aber nicht bekommen würden. Da sie jedoch kein Geld hätten, dergleichen Prozeß anzufangen, wodurch sie intimidirt, daß sie umgekehrt seien. Und wie dieses etwa um Martini 1706 gewesen, so sind die sämtlichen Hauswirte, und mit denselben auch die Knechte nach dem Herrn Obristen auf Depenau selbst gegangen, ihm ihre Not vorzustellen : Daß er doch die Hofdienste etwas mindern, die Arbeit denen jüngeren Leuten nicht zu schwer auflegen und von ihnen abgenommenen Ländereien ihnen etwas wiedergeben möchte; so wollten sie nach wie vor als redliche Untertanen aushalten etc..Aber der Herr Obrister hat nicht einen einzigen von ihnen vor sich kommen lassen, auch die Supplique ihres Einhalts, so sie zuletzt hinein gesandt, ohne einige Resolution wieder zurückgeschickt.

§11 Im Umschlag des laufenden Jahres hat der Herr Obrister 6 der Knechte, (worunter auch der [später] Entleibte mit gewesen), die er nach Kiel kommen lassen, arrestirt und in die Hauptwache gesetzet; hernach alle Wirte verbotschaftet [sagen lassen], daß sie herin kommen und diese Knechte losbürgen sollten; und wie sie des Bedenkens getragen, hat der Verwalter ihnen nomine [namens]des Herrn Obristen sagen müssen, daß sie sich denn nur packen und gehen könnten, wo sie wollten. Die meisten Knechte sind darauf weggegangen, 11 haben des Vorsatzes nicht wiederzukommen sich absentiert : Doch sind die Wirte ihnen nach gewesen und ist dadurch so viel effectuirt [bewirkt], daß zwene [zweie] sich wieder eingefunden, 9 aber vergeblich von dem Herrn Obristen bishero gesucht worden.

§12 Nachdem der Herr Obrister einige Zeit von Kiel wieder auf sein Gut Depenau beständig zu sein angelanget, hat er alle Hauswirte nach Hofe fordern lassen. Dieselben sind dorthin gekommen und haben aus ihrer Mitte 5 ausgemacht, welche des Herrn Obristen Antrag hören, und dagegen ihre Not remonstriren sollten. Darum ist des Herrn Obristen proposition gewesen, daß die Untertanen insgesamt schlechterdings alles dasjenige, was er ihnen gebieten und auferlegen würde, tun und leisten sollten. Diese haben dagegen remonstrirt, daß sie das nicht tun noch aushalten könnten, was in denen letzten Jahren ihnen wäre zugemutet worden, mit flehentlicher Bitte, daß die Hofdienste gemindert, von ihren Ländereien aber doch ihnen etwas wiedergegeben werden möchte, daß sie nur subhistiren und beibleiben könnten.. Sie haben aber die harte Antwort hören müssen, daß er davon kein Gesetz haben wolle, sondern die Untertanen alles wie es ihnen befohlen würde, ohne Einrede tun sollten und müßten, und wo sie das nicht wollten, sollten sie gleich fort und herunterscheren, er wollte sie wohl zwingen. Diese ganz consternirt, haben ihres Flehens unerachtet, damit fortgehen müssen. Doch wie dieses den anderen kund gemachet, haben sie ihr Heil noch weiter versuchen wollen, und sind ihrer zwene mit den Brüdern recht vor dem Hause stehen geblieben, bis der Herr Obrister ihrer wieder ansichtig geworden. Da er sie gefraget, was sie wollten, diese hergegen geantwortet haben sollen, daß sie gerne mit dem Herrn Obrister sich wieder vertragen wollten etc., so er aber nicht anhören wollen, sondern mit drohendem Gesichte ihnen geboten: schert weg, schert weg, die denn sich vor seiner Strenge, vor Gefängnis, Bande und Plagen fürchtend vom Hofe gleichsam weggeflogen.

§13 Zu wehrenden diesen desperaten Bedenken, und da die Untertanen ihren Vorsatz, die aller- und gnädigste Herrschaft um aller- und gnädigstes Einsehen anzurufen, hätten fahren lassen; mit Bitten aber bei dem Herrn Obristen in dem geringsten Stück keine Erhörung haben mögen, sind sie dahin verfallen daß alle Hauswirte unter sich einig geworden, das ihnen letzt abgenommene Land auf den Kuhlraden und die Stauung wieder zu sich zu nehmen, anneben einander beizustehen, daß sie nicht ins Gefängnis möchten geholet werden. In dieses Bündnis, (wie sie es nennen) oder vielmehr Complot haben sich hernachmals die jungen Knechte auch begeben; doch nur in so weit, daß sie mit den anderen verpflichtet sein wollten, beizustehen, daß sie nicht von dem Herrn Obristen so hart möchten tractiret und nach dem Hofe in die Gefängnisse geholt werden, weilen die vielen Exempeln bewiesen, wie gar unbarmherzig daselbst mit den Leute umgegangen würde, und wie mancher ganze Jahr darinnen zubringen müssen, weilen er keinen Bürgen für sich stellen können. Diese so unzulässige wie als gefährliche Verbindung der Untertanen ist dem Herrn Obrister nicht unbekannt geblieben : Dennoch hat er denselben die zulänglichen Mittel nicht vorgekehret, ob er gleich Zeit genug dazu gehabt; auch nicht einmal einen Verbot desfalls ergehen, noch die Untertanen abmahnen lassen. Doch haben die Untertanen nachdem nicht unterlassen, den Herrn Obristen durch Bitte und Vorbitte zu milderen Gedanken zu bringen, gestalte sie noch eine schriftliche Vorstellung und Bitte an ihn eingereicht, und wie auch damit nichts ausgerichtet, ihren Beichtvater, den Herrn Pastoren zu Bornhöft an den Herrn Obristen gesandt, ihn um Linderung der Auflage und Restituirung einiger abgenommener Ländereien auf inständigst zu bitten. Dieser hat dem Herrn Obristen dabei vorgestellt, was aus der Verweigerung und beharrlichen Strenge besorglich entstehen möchte : Insonderheit ihm versichert, daß die Untertanen via facti in Wiedernehmung ihres Landes procediren würden. Aber er hat nichts ausrichten mögen, sondern auf das letztere die Antwort bekommen, so schieße er, der Herr Obrister, die Untertanen auf die Köpfe.

§14 Als nun denen Untertanen diese Antwort zurückgebracht, und in den folgendenverschiedenen Tagen, so sie noch gewartet, nichts Näheres oder Besseres durch den Herrn Pastoren von dem Herrn Obristen oder sonsten geworden, und die Hauswirte am 11. März insgesamt hingegangen, und haben den Zaun und den Graben auf den Kuhlraden eingerissen, und dieses Land als das ihrige wieder nehmen wollen, desgleichen haben sie auf dem Stolperfeld auch ein Stück, das Zimmermannskoppel genannt, tätlich wegzunehmen, resolvirt. Jedoch ist dieses letztere etliche Tage verschoben, bis der 23. März hierzu verabredet worden. Aber es haben die Wankendorfer - ob sie nun des Obristen Dreüung [dräuen ?] und Rache gefürchtet, oder was sie sonst für Absicht dabei gehabt, kann man gewiß nicht sagen - es widerraten, daß sie am 23.März an den Ort solche Tat auszuüben nicht hingekommen.

§15 Dem Herrn Obristen ist dennoch ihr gehabtes Vorhaben entdeckt, der sich dann die ganze Nacht vorher auf dem Hofe zugerüstet. Seine Schützen, Diener, Laqueien, Bereiter, Voigte armiert, nebst ihren und dem Herrn Jägermeister Kalckreuter morgens um halb vier vom Hofe ab und nach eines Häurermannes Hanß Kummerfeld geritten, woselbst sie sich verborgen gehalten; indes aber sind Boten ausgeschickt, so die Häuersleute von allenthalben mit Gewehr dahin entboten, welche sich auch zu Pferde, doch alle ohne Schießgewehr, außer dem Bauknecht auf Löhndorf, mit Forken bewaffnet eingefunden. Wie sie nun alle 18 Personen stark zu Pferde mit Pistolen, Flinten, Büchsen und Forken versehen zusammen gewesen, und die Kundschaft eingelassen, daß die Untertanen sich bedacht hätten, und nicht hier kommen würden, des Zimmermannes Zaun und Koppel einzureißen, soll der Herr Obrist willens gewesen sein, nach dem Hofe sich wieder zu kehren und sich schlafen zu legen; allein es ist die Zeitung kommen, daß die Wankendorfer auf dem Kuhlraden selben Morgens gewesen und des Häuermanns Frau das Pflügen auf weiteren Bescheid verboten, sonsten sie die Pflüge entzwei hauen wollten. Der Herr Oberst selbst hat gefragt, ob sie denn das getan - nämlich die Pflüge entzwei gehauen - (hatten?) - und als er die Antwort bekommen, nein, sondern sie wären fort damit weggegangen, hat der Häuersmann vom selben Lande gesaget, sie wären nicht weit, sie könnten sie noch einholen, und darauf ist alles in vollen Sprüngen ihnen nachgejaget. Der Schütze Joachim Duggen, so ein Bruder von dem Häuersmann, und des Obristen Diener sind die vordersten gewesen. Die Wankendorfer Untertanen haben sich die Zeit eben auf ihrem eigenen Felde bei ihren Zäunen, so der Wind hin und wider sehr umgeweht und löcherig gemacht, aufgehalten ... gearbeitet. Sobald der Herr Obrister mit seinen Leuten ihrer ansichtig geworden, haben sie ein groß Geschrei und Jauchzen angefangen, und sind die vordersten auf 3 Wankendorfer Hauswirte, so oben am Zaun allein gearbeitet, spornstreichs angesetzet. Diese haben zu entfliehen getrachtet, einer ist den Acker hinunter gelaufen, zwene haben sich durch den Zaun reteriert : Es ist aber der Schütze mit dem Jäger-Pferd über- und ihnen nachgesetzt, und hat in Sonderheit den einen als Bauervoigtes verfolget, und wie derselbe über einen Dornzaun weggekommen, hat der Schütze ihm vom Pferd durch den Zaun mit voller Ladung einen Schuß nachgegeben, und in der Lende getroffen, daß er gefallen. Doch ist der Schütze ihm noch weiter gefolget, und hat mit der Flinte ihn über den Kopf zu schlagen gedroht, sein Beil ihm herzugeben. Der andere aber ist indes nachgekommen, und so sind sie beide des Schützen losgeworden, daß sie zu den übrigen 9 Wankendorfern, welche sich an einen Dornenzaun hin reteriret, gekommen sind. Unter währendem diesem Präludio und erstem Angriff ist der Herr Obrister selbst mit allen übrigen Leuten auf diese Wankendorfer, deren in allem mit dem getroffenen Bauervoigt 11 gewesen, losgekommen, hat sich dicht vor sie gesetzet, und ihnen befohlen, daß sie ihre Beile niederlegen sollten. Diese hatten gesehen, wie es dem Bauervoigt ergangen, waren für überritten (?), wann sie sich vom Zaune abgegeben, vor übel tractament und vor dem Gefängnis bange, und haben geantwortet, wie er zum andernmal befiehlt, die Beile niederzuwerfen und heraufzukommen, daß sie das nicht tun konnten, sondern der Herr Obrister sie lieber so totschießen müßte, denn er sie doch nur würde zuschanden machen lassen. Wobei sie begehret, daß sie nur Zeit haben möchten, ein Vaterunser zu beten. Eine kleine Weile danach hat der Herr Obrister beide Pistolen auf einen Hauswirt Hanß Löhndorf gelöset, deren eine nur getroffen, so mit groben Hageln geladen und den Hans Löhndorf in die linke Seite und Arm eingegangen. Als aber derselbe daran nicht gefallen, hat der Herr Obrister gleich eine Pistole von seinem Diener genommen, so ohne Zweifel mit einer Kugel geladen, und hat mit diesen Worten : Baron, du sollst sterben, ihm den Knochen unter dem Auge durch einen Schrämschuß weggenommen, der wenige Schritte von der Stelle fortgetaumelt und beliegen geblieben. Ein Hauswirt Hinrich Horst ist mit groben Rehhageln durch das Knie von dem Kutscher, Hinrich Lille Hauswirt von einem anderen Bedienten geschossen und von dem Schützen der Hauswirt [Lücke] gewaltig abgeprügelt. Die Beile der Untertanen hat der Herr Obrister alle aufheben lassen, und darauf alle Hauswirte, auch die verwundeten, dem Hofe und Gefängnis zutreiben lassen. Außer dem Hanß Löhndorf, von welchem niemand anderes gemeint, als das er seinen Geist aufgeben würde. Aber durch Gottes gnädigste direction ist der Schuß, wie gefährlich er gleich abgezielet, dennoch so abgegangen, daß der Mensch diese Stunde lebet, und wieder curiert, außer daß er mit dem Auge nicht sehen kann.

§16 Wie diese 10 Hauswirte so auf dem Tritt sind, ist der Herr Obrister immer hinter sie hergewesen mit dem Degen und hat auf sie eingehauen. Da dem einige vielmal ihm so ausgewichen, daß er ihnen am Leibe keine Wunden anbringen können, obwohl die Kleider übel zerfetzet, doch hat er einen Hauswirt Detlef Horst eine tiefe Wunde am Kopf, so nicht ohne Gefahr gewesen, gehauen. Und einen andern namens Detlef Löhndorf seines geschicklichen Ausweichens ungeachtet über de linken Arm endlich eine schmerzliche Wunde gegeben.; den Bauervoigt Aßmus Horst, der von dem Schützen schon so getroffen, hat er sich weisen lassen und auf denselben einen gefährlichen Streich gefaßt, dem aber derselbe durch ein tiefes Niederbücken entgangen und unter die Pferde sich reteriert, von dem Holzvoigt Hinrich Bichel aber mit einer Forke hinter die Ohren geschlagen, daß er wieder zurück gemußt. Es ist unter anderm auch auf dem Wege nach dem Hofe zu ein knietiefes Loch. Da hat der Herr Obrister gewollt, daß die Untertanen gleich durch sollten getrieben werden, und haben dieselben durch den Schützen Gerd Schlüter kaum erbitten mögen, daß sie obenrum nach dem Steg gehen dürfen. Sobald sie aber über gewesen, hat der Herr Obrister mit dem Degen, wie vorher erzählt, wieder angefangen.

§17 Als nun unter solchen Begegnissen die Wankendörfer Untertanen das Stolperfeld erreichet, kommen die jungen Knechte aus dem Dorf eben herauf, um nach ihren Hofdiensten zu gehen, haben Aschers ["Äscher" = Spaten], Beile und ihre Freßbündel bei sich, und wie ihnen das Ding wunder gibt, wo es zugehen möge, daß die Hauswirte von so vielen zu Pferde den Weg nach Hofe zu getrieben würden, gehen sie gerade auf sie zu. Dem Herrn Obristen wird von dem Voigte zwar gesaget, daß es die Knechte wären, so auf ihre Arbeit gehen wollten. Aber er hat dennoch stille gehalten und sein Gewehr fertig gemachet. Gleich darauf sind die Stolper Hauswirte an der Zahl 12 eiligst aus dem Dorfe nachgeloffen kommen, und hat jeder ein Beil oder Forke in der Hand gehabt - nachdemmals das Geschrei von dem Passierten in Stolpe gekommen - Des Herrn Obristen seine Leute haben darauf auch ein wenig zurücke gehalten und geschehen lassen, daß die Stolper mit den Wankendorfern zusammen getreten. Da denn einer von den Wankendorfern in dieser Meinung die Stolper angeredet haben soll, sie täten wohl, daß sie ihr Wort hielten und ihnen beistehen wollten, daß sie nicht nach dem Hofe ins Gefängnis gejagt würden : Aber es war umsonst, sie waren schon zuschanden gemachet, wie sie sehen könnten, und dürfte es den Stolpern nicht besser gehen. Sie wollten niederfallen und ein Vaterunser beten, und dem trachten, daß sie nach dem Dorf kommen möchten. Wie sie vom Gebet aufgestanden, haben sie auch sofort in solcher resolution von dem Hofweg ab und Zufeldein nach Stolpe zugezogen, so des Herrn Obristen Leute, welche dicht an sie unter den Bäumen, weilen es sehr geregnet, gehalten, nicht verwehret haben. Aber der Herr Obrister ist in vollem Laufe zugerannt, hat seinen Leuten zugerufen, was das sein sollte, ist vor den Untertanen ... übergeritten, und hat befohlen, daß sie stehen sollten; gleich wie das geschehen, sich gewendet nach dem hintersten, und einen Knecht namens Clauß Löhndorf, der seinen Ascher über der Schulter, das Beil und das Freßbündel daran hängen gehabt, und nebst den anderen auf dem Weg nach Hofe schon wieder umgekehrt gewesen, einen solchen Schuß mit der Pistole an den Kopf gegeben, daß er in angezeigter positur rücklings niedergeschlagen und alsbald sinn- und sprachlos geworden. Wie nun alle, auch diejenigen, so bei der Action abseits des Herrn Obristen gestanden, so viel derselben bis dato ihre Disposition getan, nicht sagen können : daß dieser Knecht vor anderen was verbrochen oder Mine gemacht, daß er sich wehren oder jemanden Schaden tun wollen oder ... was gesprochen habe : Also bezeuget das Attestatum Medici et Chirurgi, welche nach der PHGV (?) die Inspectionen Cadavens mit großem Fleiß und Vorsichtigkeit in praesentia Notaria cum adjuncto loco duorum testium requisito, getan haben, daß das vulnus, so der Herr Obrister diesem Menschen durch einen mit Kugeln geladenen Pistolenschuß in den Kopf durch das Cyranium gegeben, für sich letal, und nichts als den Tod mit sich führen können. Es sind darnächst aufzurufen des Herrn Obristen viele Schüsse auf die Untertanen geschehen und vier Menschen dadurch teils sehr hart und gefährlich verwundet. Worauf den Untertanen befohlen, ihr Gewehr niederzuwerfen und sich alle auf die Erde zu legen. Das haben sie getan, womit dann das Schießen aufgehöret hat. Die Knechte sind alle mit Willen des Herrn Obrister weg und an ihre Hofdienste gegangen. Die Wirte aber aus beiden Dörfern sind ins Gefängnis auf den Hof zu gehen beordert, doch daß die Wankendorfer sich von den Stolpern absondern sollten. Sobald das letztere geschehen, hat der Herr Obrister mit dem Degen unter den Stolpern eben so scharmützieret, als vorhin unter den Wankendorfern, und verschiedene blessiert. Unter anderen aber den Kirchgeschworenen aus Stolpe Hanß Lütje Johann durch verschiedene schwere Streiche übel zugerichtet, insonderheit beide Hände zuschanden gehauen. Des Hanß Lütje Johanns sein Sohn, welcher ins Gesicht auch hinten im Kopf und also zweimal mit Hageln getroffen, ist nebst dem Toten auf dem Platz liegen geblieben. Auch ein Stolper Hufener, Hanß Dugge, der mit vielen Hageln oben in den Kopf geschossen, und zwar, wie man saget, von seines Vaters Bruders Sohn, dem Häuersmann auf Kuhlraden; und daher haben sie Gelegenheit gehabt, daß sie von den Ihrigen sofort weggeholt und nach der Langen Rege ["Langen Reihe" auf Bockhorner Gebiet] zu einem Balbierer gebracht.

§18 Die anderen Hauswirte alle , verwundete und unverwundete, ausgenommen einen aus Stolpe, so echapiret, sind in tiefe Gefängnisse unter der Erde am Wasser eingeworfen, woselbst sie elendlich fünf Tage ausgehalten : Weilen in dem einen Keller das Wasser so hoch, daß kein Stroh, keine Kleider und ...unterlegung verwehren können, daß nicht die Nässe durchgedrungen, anbei die Verwundeten ein übles Jammern und Klagen geführet, welche nur alle 24 Stunden und öfters noch später verbunden worden. Die Balbierer, so der Herr Obrister aus Preetz gefordert, haben besser Quartier für die Leute begehret, aber es ist ihnen angedeutet, daß solches nicht geschehen könnte, die Leute auch selbst sich curieren lassen sollten : weshalb er sie auch nicht wieder gefordert worden. Daher denen Verwundeten der Schuster von der Langenrege, welcher sonderliche Gaben in dergleichen Curen haben soll, verstattet, der die Änderung ihrer Gefängnisse auch nicht erhalten mögen, sondern der Herr Obrister ihn wissen lassen, wenn er nicht auf der Leute Bezahlung sehen und sie verbinden wolle, möchten sie darin vermolschen [verfaulen] und wolle er sie sodann auf die Schindgrube führen lassen
Wie denn der Herr Obrister diesen Verwundeten bei dem schlimmen Gefängnis überdem auch sehr hart gewesen, die Ihrigen nicht zu ihnen lassen wollen, sondern abgewiesen, daß sie Tüffels und Hexen wären, ihre eigenen Kinder tot hexten und ihnen welche wieder machen ließen. Auch unter anderm zu den Verwundeten, wie sie aus dem Gefängnis herausgeholet um verbunden zu werden, gesaget : Wenn sie nur ein wenig ausgeheilt, sollte einer den andern aufs Wasser werfen, und dann wollte er sie verbrennen lassen, sie wären Düvels und Hexen, hätten ihm seine Schweine umgebracht. Welches alles, da sie es in sich fressen und von ihren Weibern ein solches, wie gemeldet, ihnen dazu erzählen lassen müssen, ist leicht zu erachten, daß es ihnen mehr als ihren Wunden müßte geschmerzet haben.

§19 Es ist der Rumor von dieser passierten schlimmen Action erst 5 bis 6 Tage hernach in Schleswig erschollen, da drum nach erlangter einiger Gewißheit der Hochfürstl Obersachwalter es der Aller- und gnädigsten Herrschaftl. aller- und unterthänigst denunciret. Als aber der Herr Obrister erfahren, daß der Arrest ihm würde angeleget werden, hat er sich des Morgens früh davongemacht, und alles, was mit ihm gewesen ist, ist gefolget. Also, daß außer dem Herrn Jägermeister Kalckrüter [Kalckreuth?] und dem Koch Daniel Löhndorf sich niemand finden lassen, welchem der Arrest angedeutet werden mögen. Nachdem nun die Königl.und Hochfürstl.Miliz in gleicher Anzahl auf Depenau sich eingefunden, sind der Königl.und Hochfürstl.Obersachwalter aller- und gnädigst befehliget, eine förmliche Inquisition anzustellen : Zu welchem Ende die am 3.May auf Depenau zusammengekommen, die Häuersleute, und der Bauknecht auf Löhndorf durch commandirte von der Miliz einholen lassen, diese auch andere mehr summarische Aussage tun lassen und von allem ihnen aller-und unterthänigster Bericht zu weiterer Verfügung abgestattet haben.




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