Das Gold des Waldes: Holz, hier Holzdiebstahl

Holz war vor der Industrialisierung der wichtigste Werkstoff überhaupt. Er diente zur Herstellung von Geräten und Werkzeugen in den Bereichen Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe. Häuser, Wagen und Schiffe wurden aus Holz gebaut. Weitere Produkte wie Pottasche, Teer, Harz, Holz-kohle und Pech hatten Holz oder den lebenden Baum als Grundlage. Als Brennstoff hatte Holz eine enorme Bedeutung in den Haushalten, in Glashütten (Perdöl, Depenau, Löhndorf, Horsterfeld von 1650 - 1730) und Ziegeleien (Nennung zwischen1806 und 1834) im Bereich des Gutes Depenau, auch in Bereichen der Metallgewinnung und -bearbeitung.

1828 wurde dem Schmied Riecken, Stolpe, zur Feuerung drei Faden Eichen- und Buchen-Kluftholz sowie 10000 Soden Torf jährlich zugesprochen. Den Haulohn und das Stechen mußte der Schmied selbst tragen. Dagegen erhielt der Inste Hans Jürgen Riecken in Stolpe 1826 zur Feuerung denjenigen Torf, den er auf der ihm angewiesenen Quadratruthe Moor baggern oder stechen konnte. Jedoch durfte davon nichts veräußert werden. Er erhielt also kein Holz.

Im Laufe der Zeit stiegen der Holzverbrauch, Rodungsflächen und damit die nutzbare Land-wirtschaftsflächen stark an. Letztere wurden durch Holzzäune voneinander abgegrenzt.

Holz wurde knapper und damit auch begehrter. Nicht nur Gerichtsprotokolle und Archiv des Gutes Depenau zeigen auf, wie schwer es für die Bewohner des Gutes war, zu überleben und genügend Holz zu bekommen. Hanssen berichtet, daß sich die Hufen im miserablen Zustand befanden, Pferde waren verkrüppelt und litten unter den Dünger-, Korn- und Wirtschaftsfuhren. Oft waren die Vorräte der Gutsangehörigen schon im Winter aufgebraucht. Zusätzlich kam es zu steigenden Preisen bei gleichen Löhnen.

Ausdrücklich erwähnt Hanssen, daß bei den Wirtschaftsfuhren ein zu knappes Zehrgeld seitens der Gutsherrschaft gezahlt wurde. Die geschilderten Umstände und Missstände führten zu Holzdiebstahl in den heimischen Wäldern und Verkauf des Diebesgutes auf fremden Märkten.

Es folgen ein paar Auszüge aus den Depenauer Gerichtsakten zum Thema Holzdiebstahl:

"Der Holzvogt Kummerfeld zeigte an, daß die Insten Claus Riecken u. Claus Gerd Horst, Asmus Duggen u. Christian Friedrich Riecken, welche bei dem im Februar gehabten Brande die Wache gehabt haben, nicht nur durch ihre Nachlässigkeit es hätten geschehen lassen, daß Holz von der Brandstelle weggenommen sey, sogar daselbst Holz entwendet hatten.

Die Denunciaten konnten nicht leugnen, daß Holz von der Brandstelle weggenommen sey, und entschuldigt sey da nicht, daß sie der Meinung gewesen waren, das Feuer löschen zu sollen, auch führte Claus Riecken an, daß sein Bruder seine Stelle vertreten habe. Von den Erschienenen konnten Christian Friedrich Riecken und Asmus Duggen jeweils mit 2 Reichsthalern Brüche, die übrigen aber jeweils mit 2 Mark C. Brüche belegt worden und Denuncianten zur Erstattung der Gerichtskosten schuldig erkannt."(LAS 125.3 um 1810)

"Der Holzvogt Kummerfeld beschwerte sich darüber, daß der beklagte Inste Claus Riecken in Stolpe, welcher bei ihm darum nachgesucht, daß ihm 2 Faden Deputatholz verabfolgt werden mögten, nachdem ihm der Bescheid geworden, daß dieses nicht ohne schriftliche Erlaubnis der Administration geschehen könne, sich die Bemerkung erlaubt, es käme ja ohnehin genug Holz weg. Da nun dieser Ausdruck für ihn beleidigend sei, so bitte er, den Beklagten deshalb zu bestrafen, oder ihm vorzuhalten, daß er seine Behauptung beweisen möge, unter Kosten-erstattung Beklagter stellte die eingeklagten Worte nicht in Abrede, indem er bemerkte, daß er seine Behauptungen nicht beweisen könne, sondern bloß von dem Wankendorfer Krüger gehört. Der Beklagte ist hierauf ernstlich verwiesen worden, sich Äußerungen bedient zu haben und zugleich erkannt: daß Beklagter dem Gegentheil die verursachten Gerichtskosten zu erstatten schuldig." LAS 125.3 Nr. 3 05.10.1835.

"Wegen der bey Hans Jochim Riecken in Köllingbeck gefundenen 2 Schalbretter, Krüppelholz und etwas Kluftholz ist derselbe zum Ersatze des Werthes desselben und zu einer Holzbrüche verurtheilt und hat die heutigen Gerichtskosten zu bezahlen." LAS 125.3 Nr. 2 21.12.1810)

"Jürgen Riecken im Pfeifenkopf war in Untersuchung gekommen deswegen, weil er sich eines falschen Zettels unter dem Namen des Zimmermeisters Lehmbroht bedient um die Verabfolgung einer Partie(?) Bauholz zu veranlassen, welche Verabfolgung auch wirklich geschehen war. Deshalb konnte er auch nicht leugnen, daß er das Gut prodeato am heutigen. Tage zu den Acten genommenen Zettel selbst geschrieben und den Namen des Zimmermeisters Lembroht dazu gemißbraucht habe, allein er führte zu seiner Entschuldigung an, daß er damit keinen Betrug der Herrschaft oder irgend eines anderen bezweckt habe, sondern nur in der Verlegenheit, worin er als Unternehmer eines herrschaftlichen Baues gewesen, sich an die Geschwindigkeit zu halten gesucht, das Holz aber wirklich zum herrschaftlichen Bau verbraucht. worden. Er sähe zwar sein Unrecht ein, allein er bäte sehr auf die vorgebrachten Umstände Rücksicht zu nehmen und ihn nicht mit einer zu schweren Strafe zu belegen. Hierauf ist anerkannt:

daß unter vorwaltenden Umständener Jürgen Riecken im Pfeifenkopf zu einer Geldstrafe von 5 Reichsthalern und die heutigen Gerichtsgebühren zu erstatten schuldig sei." (LAS 125.3 Nr. 2 12.04.1806)

"Auf Requisition des Bothkamper Justitiariates waren auf heute vorgefordert, der Landinste Hans Riecken von Wankendorff und Claus Theeden von Bansrade, um in einer Untersuchungssache wegen Holzentwendung auszusagen.

Beide wurden aufgefordert, ihre Aussage so einzurichten, daß sie selbige erforderlichenfalls zu beeidigen im Stande, und erklärten auf Befragen Nachstehendes:

1. Claus Theeden:

Er müsse des Drews Aussage für richtig erklären, daß Drews spät im Herbste v. J. an zwei Abenden 4 Stücke Holz von ihm erhalten, um selbige auf den Hilgen zu legen, indessen könne er nicht behaupten, daß die letzten 2 Stücke Ellernholz gewesen, dies könne indes der Fall sein, Veranlassung, das Holz zu geben, sei für ihn der Umstand gewesen, daß Drews 4 oder 5 Jahre sein Einwohner gewesen.

2. Hans Riecken:

Er erklärte es gleichfalls für richtig, daß Johann Steen zwei Stücke Ellernholz von ihm erhalten, und zwar von 8 bis 10 Fuß Länge, die er in seinem Knick gehauen. Johann Steen habe das Holz aus seinem Hause abgeholt, und zwar nach Weihnachten 1844. Genaueres könne er nicht aussagen.

Nach Einsicht betreffender Acten ward ...... noch einmal hereingerufen und befragt, ob er sich nicht im angegebenen Tage irre. Er wiederholte, was er gesagt." LAS 125.3 Nr.12 S.212 f.

Wie mag wohl das Verhältnis der entdeckten und damit geahndeten gegenüber den unentdeckten Vergehen gewesen sein?

Fuhrfronen für das Einbringen des herrschaftlichen Holzes

Quelle. Jacobeit, Sigrid und Wolfgang; Illustrierte Alltagsgeschichte des deutschen Volkes 1550 - 1810, Pahl - Rugenstein 1988, S. 44

Holzarbeiten

Quelle: Jacobeit, Sigrid und Wolfgang; Illustrierte Alltagsgeschichte des deutschen Volkes 1550 - 1810, Pahl - Rugenstein 1988, S. 55

Literatur:

- Abel, Wilhelm, Massenarmut und Hungerkrisen im vorindustriellen Deutschland, Göttingen 1977

- Hanssen, G., Die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Umgestaltung der gutsherrschaftlich-bäuerlichen Verhältnisse überhaupt in den Herzogtümern Schleswig und Holstein, St. Petersburg 1861

- Kock, Otto, Bilder aus dem Amt Wankendorf, Wankendorf 1972

- LAS 125.3, Landesarchiv Schleswig
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