Von Klaus Riecken, veröffentlicht Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde, 82. Jahrgang, Hefte 2, 2007, S. 47ff Auf der Suche nach Dokumenten über das Leben meiner Vorfahren und Begebenheiten aus ihrem Leben in Leibeigenschaft bietet das Landesarchiv Schleswig-Holstein eine reiche Auswahl von Vorfällen. Meine Altvorderen lebten auf dem Gute Depenau im Güterdistrikt Preetz und litten zu Beginn des 18. Jahrhunderts sehr unter dem Besitzer, Graf Christian von Brockdorff, einem gnadenlosen Verfechter der Leibeigenschaft. Die Entstehung der Leibeigenschaft lässt sich zeitlich nicht genau festlegen, es war ein schleichender Prozess nach 1460, der Wahl des dänischen Königs Christian I. zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein durch die Bischöfe und Vertreter des Adels. Als Dank für die Wahl erhielt der Adel Vorrechte, also eine Stärkung der Ständemacht, weiterhin für die eigenen Bereiche die militärische Befehlsgewalt und die Gerichtsbarkeit, während gleichzeitig die Hintersassen die Abgabepflichten des Adels übernahmen. Der Begriff "Leibeigener" erschien erstmals 1555; 1614 erkannte man auf dem Haderslebener Landtag die Leibeigenschaft als gültigen Rechtszustand an. Allerdings war damit auch eine Aufforderung an die Gutsherren verbunden, sich christlich und rechtmäßig zu verhalten, dass eine Flucht aus der Leibeigenschaft nicht erforderlich sei. Angehörige des Adels, der Geistlichkeit, des städtischen Patriziats und der Landesherrschaft tauschten, kauften und verkauften in der Folgezeit Hufen verschiedener Dörfer bis zu dem Zeitpunkt, da ganze Dorfschaften zu ihrem Besitz gehörten. Auch konnten die Gutsherren große Wirtschaften gründen, indem sie einen Teil der Hufen niederlegten, d. h. einem Teil der Hufner die Ländereien wegnahmen und die nun landlosen Hufner vertrieben. Die Verbliebenen wurden dienstpflichtig gemacht und mussten neben ihren Ländereien auch noch die Felder des Gutshofes bearbeiten. Zunehmende Hufenlegung bedeutete eine Abnahme der Anzahl von Bauern und eine Zunahme der Ländereien der Grundherren - aber auch, dass immer weniger Arbeitskräfte immer mehr Hofland beackern mussten. Gleichzeitig entstanden die vielen Herrenhäuser im ostholsteinischen Landstrich, die ihren Glanz auch dem Schweiß zahlloser leibeigener Untertanen verdanken. Es ist den Leibeigenen nicht zu verdenken, dass sie trotz drakonischer Strafen immer wieder versuchten, der Drangsal durch Flucht zu entkommen - immerhin gab es im Westen des Landes Landstriche, die ein freies Leben ermöglichten. Die Schwierigkeit dabei war, dass die Leibeigenen sich mit der Ablegung des Untertaneneides zu unbedingtem Gehorsam gegenüber dem Gutsherrn verpflichteten, flüchteten sie aus dem Gutsbezirk, wurden sie wie Meineidige bestraft. Bei Veräußerung des Gutes waren sie Gegenstand des Kaufvertrages und mussten dem neuen Besitzer wiederum einen Treueeid leisten. Leibeigenschaft bezeichnet eine spezielle Form der Untertänigkeit, die folgendes beinhaltete:Leibeigenschaft und Flucht - Depenau im 18. Jahrhundert
Aus Wankendorf | 50 Personen |
Von Kielerkamp und Fehrenrögen | 17 Personen |
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noch überdem | 26 Personen |
143 Personen |